1. Warum Energieberatung?
Steigende Energiepreise und Klimaerwärmung
Zuschüsse für die Gebäudesanierung
Neue gesetzliche Bestimmungen
Lohnt sich der Einsatz regenerativer Energien?
Bauphysikalische Gefahren bei falscher Sanierung
Ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden, ohne wirtschaftliche Eigeninteressen
2. Welche Arten der Beratung gibt es?
A Kurzberatung (Initialberatung oder Grobanalyse):
Sie möchten wissen, ob sich eine Energieberatung auch für Sie lohnt?
Im Rahmen der Energieberatung wird eingeschätzt, wie viel Energie bei Ihrem Gebäude eingespart werden kann, welche Maßnahmen sich grundsätzlich anbieten und ob sich eine umfangreiche Sanierung wirtschaftlich lohnt. Nach dieser ersten Grobanalyse entscheiden Sie selbst, ob eine detaillierte Berechnung für Ihr Gebäude sinnvoll ist. Die Kosten betragen ca. zwischen 50 € und 150 €.
B Energiesparcheck = Kurzberatung + vereinfachte Berechnung:
Möchten Sie Ihre Entscheidung anhand noch detaillierter Informationen treffen, so können Sie das Gebäude auch vorab in einer vereinfachten Variante berechnen lassen. Dabei erhalten Sie genauere Zahlen über das Einsparpotential für Ihre Gebäude oder die Beurteilung einer spezifischen energetischen Schwachstelle an Ihrem Gebäude. Für eine aussagekräftige Kosten-Nutzen-Rechnung ist diese vereinfachte Berechnung jedoch nicht ausreichend. Es gibt auch spezialisierte Angebote, wie einen Heizungscheck, der jeweils über einen Aspekt der Energiebilanz am Gebäude aufklären soll. Die Kosten für diesen Energiesparcheck betragen ca. 180 - 300 €.
C Detail-Energieberatung
(„Detailanalyse“,
„BAFA-Vor-Ort-Beratung“, …):
Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage benötigen Sie eine detaillierte Berechnung und Analyse des Gebäudes, eine umfassende Kostenschätzung sowie eine ganzheitliche Betrachtung Ihres Gebäudes, in deren Rahmen das Zusammenspiel aller Einzelmaßnahmen berücksichtigt wird – z.B. spart der Austausch einer alten Heizung in einem unsanierten Gebäude mehr ein als bei bereits gut gedämmten oder sanierten Häusern.
Diese Beratung wird vom BAFA gefördert. Sie beinhaltet ein Komplettpaket aus Erstberatung, detaillierte Berechnung, ein ausführlicher Beratungsbericht und Schlussberatung, welche dem Bauherrn eine gute Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen geben soll. Die „BAFA-Beratung“ gibt es nun schon seit vielen Jahren und ist die etablierteste Beratungsform. Es gibt aber auch die Möglichkeit eine professionelle Beratung ohne das BAFA durchführen zu lassen.
Die Kosten für eine Vor-Ort-Beratung betragen ca. 700 – 900 € und können vom BAFA von 300 € - 360 € gefördert werden.
D Was sollte eine Detaile Energieberatung zusätzlich beinhalten?
Für eine qualifizierte Beratung ist ein Vor-Ort-Termin, bei dem die speziellen Gegebenheiten Ihres Gebäudes erfasst werden, unerlässlich.
Eine ausführliche Förderberatung sollte nicht nur die Förderfähigkeit von
Einzelmaßnahmen einschließen, sondern die Gesamtförderung durch KfW-Förderprogramme in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einbeziehen.Die Kosten der berücksichtigten Maßnahmen sollten nicht nur die exakten Mehrkosten, sondern auch die Gesamtkosten benennen, z.B.:
8.000,- Euro Kosten einer Dachdämmung
24.000,- Euro Gesamtkosten inkl. Dachdeckung und GerüstVerbraucht Ihr Auto so viel wie angegeben? Der Unterschied, zwischen einem genormten berechneten Wert und tatsächlichen Verbrauch ist bei Gebäuden ungleich höher! Bei Gebäuden liegt Ihr tatsächlicher Wert i.d.R. 100-200% niedriger: Sie bekommen eine Berechnung, in der davon ausgegangen wird, dass Sie 3.000 Liter Öl pro Jahr benötigen und davon 50% einsparen können – Sie brauchen aber tatsächlich nur 2.000 Liter Öl. Sie können also nur 50% von 2.000 Liter = 1.000 Liter einsparen.
Dies muss bei der
Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden!
3. Welche Beratungsleistungen können noch zusätzlich sinnvoll sein?
- Hilfestellung bei der Beantragung von KfW-Mitteln
- dafür Ausstellung eines Energiebedarfsausweises
- Maßnahmenbeschreibung im Beratungsbericht, die so konkret sein sollten, dass der Handwerker darauf hin Ihnen ein vergleichbares Angebot unterbreiten kann (Ein richtige Ausschreibung durch einen Architekten bringt zusätzliche Rechts- und Kostensicherheit)
- bauphysikalische Berechnungen, z.B. für Innendämmungen oder detaillierte Berechnung von Wärmebrücken
- dynamische Simulation des Ertrages einer Solaranlage oder anderer Anlagentechnik wie z.B. BHKWs (Blockheizkraftwerke) statt einer einfachen Hochrechnung
- Stromsparberatung
- Schimmelpilz- und Schadstoffanalyse
- „Hydraulischer Abgleich“ – richtige Einstellung Ihrer Heizungsanlage
- Qualitätskontrolle durch „Thermographie“ (Bilder, die zeigen, wo die Wärme aus dem Gebäude entweicht) und „Blower-Door-Test“ (Prüfung, wie luftdicht Ihr Gebäude ist und wo die warme Luft aus Ihrem Gebäude entweicht)
- Bauüberwachung (wird von der KfW mit bis zu 2.000 € gefördert)
- Prüfung der Handwerkerrechnungen
- Feststellen und Beseitigung von Baumängeln
- Dokumentation des Bauablaufs (damit man später noch weiß, wo das Kabel verlegt worden ist)
4. Wie geht es weiter?
Haben Sie sich nach einer detaillierten Energieberatung für eine dort beschriebene Sanierungsvariante entschieden, sollten Sie Fördermittel beantragen. Wichtig: Fördermittel müssen i.d.R. vor Baubeginn beantragt sein. Danach suchen sie sich Firmen und Handwerker, die die Leistungen ausführen sollen und holen sich mehrere Angebote ein. Machen Sie dazu eine grobe Maßnahmenbeschreibung, damit Sie beim Vergleich der Angebote nicht Äpfel mit Birnen vergleichen müssen. Machen Sie einen Bauzeitenplan und legen Sie wichtige Punkte vertraglich mit den Handwerkern fest. Als eine Hilfe für die faire Verteilung von Rechten und Pflichten für beide Seiten Bauherr und Handwerker gilt die sogenannte VOB. Bei der Bauausführung sollte man die Handwerker kontrollieren. Nach Fertigstellung der Arbeiten nehmen Sie die Arbeiten ab und der Handwerker stellt seine Rechnung. Eventuell müssen im Nachgang, besser schon während der Bauzeit Mängel beseitigt werden.
Sie sollten nach der Durchführung vom Handwerker die Unternehmenserklärung fordern, damit bestätigt der Handwerker, dass erledigte Arbeiten wie der Austausch von Heizkessel und Fenstern oder eine Fassaden- oder Dachdämmung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Zu dieser Erklärung ist die Baufirma verpflichtet
Für eine Unterstützung während der Einholung und Auswertung der Angebote und Kontrolle der wichtigsten Arbeitsschritte hat die KfW eine Förderugn aufgelegt und nennt dies Baubegleitung, eine Art Bauleitung light. Diese Baubegleitung wird mit max. 50% der Kosten und max. 2.000 gefördert.
Brauchen Sie Hilfe? Der Architekt erbringt genau die zuvor beschriebenen Leistungen.
Bei der beliebtesten Variante der KfW-Förderung (www.kfw-de) „KfW-Energieeffizientes Sanieren" (Zinsgünstiger Kredit und Zuschuss im Wert von ca. 10.000 - 15.000 € je nach Energieeffizienzstandard) muss ein Sachverständiger, meist der Energieberater, nach Fertigstellung der Maßnahmen die Leistungen vor Ort begutachten und hinterher abnehmen. Das kostet extra Honorar und sollte vorher verhandelt und fest gelegt werden. Nutzen Sie nicht nur diese Gelegenheit, bevor Sie Leistungen abnehmen und Ihre Handwerker bezahlen, eine Qualitätssicherung durchzuführen. Holen Sie sich mindestens einmal professionelle Hilfe auf die Baustelle, idealer weise, wenn noch nicht alles geschlossen wurde, damit Nachbesserungen noch einfach möglich sind. Zu der Qualitätskontrolle gehören u.a. folgende Leistungen:
5.Luftdichtigkeitstest des Gebäudes
(„Blower Door" – Test ®)
Mit dem Luftdichtigkeitstest wird die Dichtheit von Gebäuden gemessen und Leckagen festgestellt um diese zu beseitigen. Es geht hierbei nicht nur um Ihre Lüftungsverluste, sondern um eine bauphysikalische Sicherheit, Bauschäden vorzubeugen. Für Wohngebäude, für die es gesetzliche Vorgaben für die Luftdichtheit gibt, ist der Luftdichtigkeitstest, gerade bei Neubauten mit Lüftungsanlagen ein wichtiger Nachweis. Bei Altbauten wird der Test durchgeführt, um Bauschäden durch schädliche Luftströme vorzubeugen. Die Kosten für einen Luftdichtigkeitstest betragen ca. 200 € (ohne Bericht und Nachsuche) und ca. 300 – 600 € mit 1-2 h Leckagesuche, Zertifikat, Dokumentation und eventuell 2. Messung, ob die Nachbesserungen den gewünschten Erfolg gebracht haben. Die Luftdichtigkeitsprüfung wird vom BAFA im Rahmen der Energieeffizienzberatung gefördert - Infos hier.
6. Gebäudethermografie
Thermographieaufnahmen zeigen auf, an welchen Stellen des Gebäudes die meiste Wärme verloren geht. Wärmebrücken und Isolierungsfehler werden sichtbar gemacht. Eine thermografische Messung ist besonders nach einer Sanierung zur Qualitätskontrolle sinnvoll.
Die Kosten für eine Gebäudethermografie liegen bei ca. 150 -800 € je nachdem, ob der Energieberater auch Bilder von Innen macht und dabei eine qualifizierte Beratung mit Bericht erstellt oder nur ein paar Bilder von außen erstellt. Als Teil der Vor-Ort-Beratung kann es mit bis zu 100 € zusätzlich, als separates Gutachten mit 150 €, jedoch höchstens 50% der Kosten bei dem BAFA gefördert werden.
7. Und was ist mit dem Energieausweis?
Der Energieausweis weist theoretisch die energetische Qualität des Gebäudes aus. Theoretisch, weil
- Verbrauchsausweise teilweise mehr Ihr Nutzerverhalten, als die Qualität Ihres Gebäudes abbilden und
- bei der vereinfachten Berechnung sehr stark vereinfacht berechnet werden darf, so dass das Ergebnis in Frage gestellt werden kann.
Im detaillierten Verfahren wird nicht Ihr Verbrauch abgebildet, sondern der Verbrauch eines typischen Durchschnittsdeutschen, der das ganze Haus voll beheizt. Außerdem wird Ihr Gebäude so berechnet, als ob dies in Würzburg (Mittelwert Deutschland) stehen würde. DieZielsetzung des Energiebedarfsausweises ist nicht die tatsächliche Abbildung Ihres Gebäudes, sondern der Vergleich Ihres Gebäudes mit jedem anderen in der Bundesrepublik, unabhängig vom Nutzerverhalten und der Klimazone.Ein Energieberater wählt für seine Berechnungen ein Mix aus Verbrauch- und detaillierter Bedarfsberechnung, um sowohl das Gebäude, als auch das Nutzerverhalten gut abzubilden. Der Energieausweis ist dabei oft ein „Abfallprodukt“ seiner Berechnung.
Seit 1. Januar 2009 ist der Energieausweis bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf für alle Wohngebäude verpflichtend auszustellen. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Die Kosten des Ausweises liegen je nach Art zwischen 9,99 € und ca. 300
€, je nach Art und Qualität!
8. Wer macht was?
„Energieberatung“
ist kein eingetragener Beruf oder rechtlich geschützter Begriff. Zwar gibt es
etablierte Einrichtungen, die staatlich anerkannte Ausbildungen anbieten, wie
beispielsweise der 200h-Energieberaterkurs an den Handwerkskammern, aber es
gibt (noch) keine geschützte Berufsausbildung zum „Gebäudeenergieberater“.
Zumeist stammen die Energieberater aus Bauberufen und haben eine oder mehrere Zusatzausbildungen absolviert:
- Architekten und Ingenieure
- Energieberater im Baustoffhandel
- Handwerksmeister
Auch gibt es für Energieberater keine Preisbindung wie beispielsweise bei Architekten oder Rechtsanwälten. Sie können das Honorar frei vereinbaren.
Bei dieser Vielfalt ist es oftmals schwierig, einen ausreichend qualifizierten Energieberater von anderen zu unterscheiden. Der Gebäudeenergieberaterverein – Ingenieure und Handwerker e.V. – „GIH“ (www.gih-bv.de) hat deshalb ein Zertifizierungssystem entwickelt, welches im so genannten GIH-Siegel Mindestanforderungen an die Ausbildung des Energieberaters sowie die Qualität einer Energieberatung definiert. Ähnliches bietet das esablierteste Zertifizierungssystem der staatlich geförderten BAFA-Beratung. (www.bafa.de)
Der wesentliche Unterschied: Dem GIH-Siegel genügt die selbst erklärte und praktizierte Neutralität des Beraters, während das BAFA (Bundesamt für Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle) diese aus dem beruflichen Status ableitet, wodurch hauptsächlich Architekten und andere Ingenieure BAFA-zertifiziert sind.
9. Förderungen?
Von den ca. 2.000 Förderprogrammen in Deutschland werden die meisten für Sie relevanten von:
- dem BAFA
- der KfW-Bank
Außerdem gibt es noch regionale Förderprogramme in Bayern und eventuell in Ihrer Gemeinde. Generell gilt: Immer vor Beginn der Maßnahme Anträge stellen! Eine Ausnahme macht das BAFA bei privaten Antragstellern von Fördermitteln für den Einsatz von Wärmepumpen, Solaranlagen und/oder Biomasseanlagen: Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Das BAFA ist ein Bundesamt und hat u. A. die Aufgaben:
- Förderung erneuerbarer Energien: Pelletsheizungen, Solarthermie, andere Biomasseheizungen
- Bezuschussung der „Energiesparberatung vor Ort“ mit
- Unterstützung/Bezuschussung von Projekten der Deutschen Energie-Agentur GmbH (www.dena.de) und des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen/-verbände
KfW Förderbank (des Bundes)
Im Bereich Bauen, Wohnen und Energie sparen finanziert die KfW Bankengruppe die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten und teilweise mit Direktzuschüssen. Die Beantragung erfolgt i.d.R. durch Ihre Hausbank.
Förderprogramme für
- Energetische Sanierungen + Baubegleitung bei einer energetischen Sanierung
- Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden (z.B. große Solaranlagen)
- Neubauten (die besser sind als das energetische Anforderungsniveau der EnEV)
- Erwerb von Immobilien
- Umbau zu altersgerechtem und bearierrefreiem Wohnen
Die KfW-Bankengruppe bietet auf ihrer Internetseite einen Programmfinder und Förderratgeber